| Hartz IV und Menschenwürde |
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| Die Menschenwürde gilt für alle, ausnahmslos. Und Menschenwürde lässt sich
nicht daran ablesen, wie viel Leistung, Geld oder Unterstützung der Staat
im Einzelfall gibt. Im Gegenteil: Menschenwürde macht sich an der Gewährung
von Freiheiten und dem Schutz persönlicher Unversehrtheit fest. Denn oft
wurde in der Geschichte die Menschenwürde mit Füßen getreten, obwohl die
Menschen selbst vergleichsweise auskömmlich lebten. Die DDR ist das beste
Beispiel.
Dennoch ist Hartz IV untrennbar verbunden mit einem Zustand, der aus Sicht zahlreicher Betroffener subjektiv als Einschränkung persönlicher Würde gedeutet wird. Denn sicher ist, dass für die Betroffenen Erwerbslosigkeit in vielen Fällen ein herber Schlag ist, ganz egal, ob am Anfang des Berufslebens oder in der Blüte der Jahre, erst Recht aber kurz vor der Rente. Die Begründungen für Abbau von Arbeitsplätzen sind meist einfach: Globalisierung, Mechanisierung, Gewinnmaximierung. Bei genauerer Betrachtung ist es allerdings doch nicht so einfach. Denn Arbeitslosigkeit hat viele Gründe: Was ist, wenn der Staat den Menschen soviel an Steuern und Abgaben wegnimmt, sodass sie sich auf die wesentlichen Ausgaben konzentrieren müssen und den Pfennig dreimal umdrehen? Dann leidet die Binnenkonjunktur, gerade bei inländischen Dienstleistungen fallen Jobs weg. Wird dann ein Mindestlohn gefordert, müssen auch Betriebe sparen. Ausdrücklich seien hier nicht die Industrien und Großbetriebe gemeint. Nein: Es sind die kleineren und mittleren Betriebe, ihr Bäcker um die Ecke, ein Reinigungsunternehmen oder die freie KFZ-Werkstatt am Ort. Deren „Chefs“ sind keine abgehobenen Manager, es sind Selbständige, deren Probleme Uwe Barth |
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